Zuerst zum
Rechtsanwalt?
Die
Aufgabe
des
Notars
ist
es,
Ihren
Willen
zu
ermitteln
und
die
entsprechende
Urkunde
vorzubereiten,
ohne
dass
hierfür
besondere
Kosten
anfallen,
da
die
Beratung
im
Vorfeld
durch
die
Gebühr
der
Beurkundung
abgegolten
wird.
Die
Anfertigung
des
Entwurfs
durch
andere
führt
nicht
zu
einer
Verminderung
der
gesetzlich
festgelegten
Notargebühren.
Es
empfiehlt
sich
die
Einschaltung
einer
Rechtsanwalts
im
Vorfeld,
wenn
Spezialfragen
zu
klären
sind,
wie
zum
Beispiel
die
Berechnung
der
Höhe
des
Unterhalts
oder
des
Zugewinnausgleichs
im
Familienrecht,
oder
nicht
mit
einer
Einigung
der
Beteiligten
in
der
Vorbereitungsphase
zu
rechnen
ist.
Da
der
Notar
keine
Beratung
in
steuerlichen
Fragen
übernimmt,
ist
gegebenenfalls
zur
Vorbereitung
einer
Beurkundung
ein
Steuerberater
hinzuzuziehen.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0