Unterschied Notar -
Rechtsanwalt
Der
Notar
ist
unparteiischer
Betreuer
aller
Beteiligten
und
nicht
Vertreter
einer
Partei
–
der
Anwalt
ist
dagegen
verpflichtet,
einseitig
die
Interessen
seines
Mandanten
wahrzunehmen.
Der
Notar
ist
nicht
nur
für
eine
Seite
da,
sondern
gleichwertig
für
alle
Beteiligten,
egal,
wer
ihm
den
Auftrag
erteilt
hat.
Er
ist
unabhängiger
Träger
eines
öffentlichen
Amtes
und
unterliegt
keinen
Weisungen
der
Beteiligten,
er
ist
nur
dem
Recht
und
Gesetz
verpflichtet.
Die
Wahrnehmung
des
öffentlichen
Amtes
unterscheidet
den
Notar
auch
von
anderen
Berufsträgern
freier
Berufe,
da
er
im
Bereich
vorsorgender
Rechtspflege
staatliche
Aufgaben
der
Justizgewährung
außerhalb
der
Gerichtsorganisation erfüllt.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0