Handels-,
Unternehmens- und
Gesellschaftsrecht
Das
Handels-,
Unternehmens-
und
Gesellschaftsrecht
stellt
klare
Regeln
zur
Organisation
von
Unternehmen
auf.
Auch
hier
ist
die
Mitwirkung
eines
Notars
in
vielen
Bereichen
unerlässlich.
So
führt
bei
allen
Unternehmensformen,
die
in
das
Handelsregister
eingetragen werden sollen, der Weg zu uns.
Um
die
angehenden
Unternehmer
besonders
effektiv
vor
Risiken
zu
schützen,
ist
oft
sogar
der
Gründungsvorgang
notariell
zu
beurkunden.
Aber
auch
in
anderen
Fragen
wird
der
Notar
benötigt.
Beispielsweise
zur
Protokollierung
von
Gesellschafterversammlungen
-
angefangen
von
der
kleinen
Ein-Personen-Gesellschaft
bis
hin
zur
Hauptversammlung
einer
börsennotierten
Aktiengesellschaft.
Oder
bei
der
Übertragung
von
Gesellschaftsanteilen,
z.B.
um
die
Unternehmensnachfolge
zu
regeln.
Hier
ergeben
sich oft enge Verzahnungen zum Erbrecht.
Ihr Notar ist kompetenter Ansprechpartner bei:
•
Neugründung von Gesellschaften (GmbH oder
Aktiengesellschaft, Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts)
•
Übertragung von Geschäftsanteilen der GmbH
oder Änderung des Gesellschaftsvertrages
•
Gesellschafterversammlung
•
Kauf und Verkauf von
Unternehmensbeteiligungen
•
Änderung der Unternehmensform durch
Umwandlung
•
Änderung bei den Vertretungsberechtigten
•
Unternehmensnachfolge
•
Auflösung einer Firma oder eines
Unternehmens
•
Registeranmeldungen (z.B. eingetragener
Kaufmann/Kauffrau, offene
Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft,
Partnerschaftsgesellschaft, GmbH und AG)
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0