Vorsorge und Betreuung
Eine
plötzliche
Krankheit
oder
ein
Unfall
können
dazu
führen,
dass
man
persönliche
Dinge
nicht
mehr
selbst
regeln
kann
und
auf
die
Mitwirkung
anderer
angewiesen
ist.
Die
nächsten
Verwandten
bzw.
der
Ehegatte,
Lebensgefährte
oder
Kinder
können
in
solchen
Situationen
nicht
automatisch
für
die
betroffene
Person
handeln
und
entscheiden.
Man
kann
mit
Hilfe
des
Notars
für
solche
Fälle
Vorsorge zu treffen.
Der Notar bereitet als Vorsorge auf den konkreten
Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere
Anordnungen vor.
Die wichtigsten sind:
•
Generalvollmacht
•
Vorsorgevollmacht
•
Betreuungsverfügung
•
Patientenverfügung
Nur
die
beurkundete
Vollmacht
oder
Patientenverfügung
hat
den
höchsten
Beweiswert
der
vom
Vollmachtgeber
abgegebenen
Erklärungen.
Und
nur
eine
notariell
beurkundete
oder
beglaubigte
Vollmacht
kann
in
Grundstücksangelegenheiten
und
Registersachen verwendet werden.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0