Wer ist für mich
zuständig?
Jeder
kann
den
Notar
frei
wählen,
der
für
ihn
tätig
werden
soll,
unabhängig
davon,
wo
man
wohnt
oder
sich
z.B.
bei
einem
Grundstückskaufvertrag
das
Grundstück
befindet.
Allerdings
darf
der
Notar
Amtshandlungen
nur
in
seinem
Amtsbezirk
vornehmen.
Haben
Rechtsgeschäfte
außerhalb
des
Amtsbezirks
des
Notars
Auswirkungen,
so
hindert
ihn das nicht, diese zu beurkunden.
Unser
Amtsbereich
entspricht
neben
dem
Gebiet
der
Stadt
Schwabach
im
wesentlichen
dem
früheren
Landkreis
Schwabach.
Hierzu
gehören
Wendelstein,
Schwanstetten,
Rohr,
Rednitzhembach,
Büchenbach
und
Kammerstein
sowie
aus
dem
Süden
Nürnbergs
die
Stadtteile
Katzwang,
Kornburg,
Reichelsdorfer
Keller
und
Worzeldorf.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0