Muss der Notar alles 
  vorlesen?
  Im
  Normalfall
  hält
  die
  Urkunde
  Ihre
  Erklärungen 
  schriftlich
  fest
  und
  muss
  zur
  Kontrolle
  verlesen
  und 
  von Ihnen mit Ihrer Unterschrift bestätigt werden.
  Wenn
  eigene
  Wahrnehmungen
  oder
  Feststellungen 
  des
  Notars
  protokolliert
  werden
  (z.B. 
  Nachlassverzeichnis)
  oder
  nur
  die
  Echtheit
  Ihrer 
  Unterschrift
  oder
  die
  Übereinstimmung
  einer
  Kopie 
  beglaubigt wird, wird nichts vorgelesen.
 
 
 
 
 
 
       Notare Lars Liebing & Malte Giebel
   Nördliche Ringstraße 11 
  91126 Schwabach  
  Tel. +49  09122 9288 - 0