Muss der Notar alles
vorlesen?
Im
Normalfall
hält
die
Urkunde
Ihre
Erklärungen
schriftlich
fest
und
muss
zur
Kontrolle
verlesen
und
von Ihnen mit Ihrer Unterschrift bestätigt werden.
Wenn
eigene
Wahrnehmungen
oder
Feststellungen
des
Notars
protokolliert
werden
(z.B.
Nachlassverzeichnis)
oder
nur
die
Echtheit
Ihrer
Unterschrift
oder
die
Übereinstimmung
einer
Kopie
beglaubigt wird, wird nichts vorgelesen.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0