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Liebing & Giebel

Familienrecht

Dem Notar wurde vom Gesetz eine besonderer Stellung zugewiesen: Anders als ein Rechtsanwalt hat er nicht die Interessen einer Partei wahrzunehmen, er ist vielmehr neutraler Betreuer für sämtliche Beteiligte. Der Notar ist im Familienrecht zum Beispiel zuständig für Eheverträge (vor der Eheschließung, als Trennungsvereinbarung oder als Regelung von Scheidungsfolgen) Ehebedingte Zuwendungen als Vermögensübertragungen zwischen Ehepartnern Trennungs- u. Scheidungsfolgenvereinbarung Immobilie bei Trennung und Scheidung Zugewinnausgleich Sorgerechtserklärungen Unterhaltsrecht Vaterschaftsanerkennung Namenserklärungen Lebenspartnerschaften (in Bayern können gleichgeschlechtliche Partner wahlweise vor dem Notar oder dem Standesbeamten eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen) Nichteheliche Lebensgemeinschaften Adoptionsverfahren

Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Familienrecht

Dem Notar wurde vom Gesetz eine besonderer Stellung zugewiesen: Anders als ein Rechtsanwalt hat er nicht die Interessen einer Partei wahrzunehmen, er ist vielmehr neutraler Betreuer für sämtliche Beteiligte. Der Notar ist im Familienrecht zum Beispiel zuständig für Eheverträge (vor der Eheschließung, als Trennungsvereinbarung oder als Regelung von Scheidungsfolgen) Ehebedingte Zuwendungen als Vermögensübertragungen zwischen Ehepartnern Trennungs- u. Scheidungsfolgenvereinbarung Immobilie bei Trennung und Scheidung Zugewinnausgleich Sorgerechtserklärungen Unterhaltsrecht Vaterschaftsanerkennung Namenserklärungen Lebenspartnerschaften (in Bayern können gleichgeschlechtliche Partner wahlweise vor dem Notar oder dem Standesbeamten eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen) Nichteheliche Lebensgemeinschaften Adoptionsverfahren
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