Familienrecht
Dem
Notar
wurde
vom
Gesetz
eine
besonderer
Stellung
zugewiesen:
Anders
als
ein
Rechtsanwalt
hat
er
nicht
die
Interessen
einer
Partei
wahrzunehmen,
er
ist
vielmehr
neutraler
Betreuer
für sämtliche Beteiligte.
Der Notar ist im Familienrecht zum Beispiel
zuständig für
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Eheverträge (vor der Eheschließung, als
Trennungsvereinbarung oder als Regelung von
Scheidungsfolgen)
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Ehebedingte Zuwendungen als
Vermögensübertragungen zwischen
Ehepartnern
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Trennungs- u. Scheidungsfolgenvereinbarung
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Immobilie bei Trennung und Scheidung
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Zugewinnausgleich
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Sorgerechtserklärungen
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Unterhaltsrecht
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Vaterschaftsanerkennung
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Namenserklärungen
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Lebenspartnerschaften (in Bayern können
gleichgeschlechtliche Partner wahlweise vor
dem Notar oder dem Standesbeamten eine
eingetragene Lebenspartnerschaft begründen)
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Nichteheliche Lebensgemeinschaften
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Adoptionsverfahren
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0