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Liebing & Giebel

Erbrecht

Das Gesetz hat im Erbrecht dem Notar besondere Aufgaben zugewiesen. Sie können unsere fachkundige Beratung und Betreuung dabei insbesondere in Anspruch nehmen für: Erbschaftsteuersparende Vorsorge als Nachlassplanung Errichtung, Änderung oder Widerruf eines einseitigen Testaments oder einer gemeinsamen Erbregelung (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament) Gesetzliche Erbfolge Pflichtteil Erfüllung von Vermächtnissen, wenn Grundstücke/GmbH-Anteile betroffen sind Erbauseinandersetzungen Erbscheinanträge: Hat der Verstorbene ein gültiges eigenhändiges Testament verfasst, müssen die Erben in den meisten Fällen nachweisen, dass der Nachlass jetzt ihnen gehört. Um den dazu erforderlichen Erbschein zu bekommen, können Sie sich entweder an das Nachlassgericht oder an jeden Notar wenden. Ausschlagung einer Erbschaft: Manchmal übersteigen die Schulden des Verstorbenen den Wert der von ihm hinterlassenen Vermögensgegenstände. Das Gesetz lässt dem Erben dann nur wenig Zeit zur Entscheidung: Will er das Erbe nicht antreten, muss er es kurzfristig ausschlagen. Damit eine solche Erbausschlagung gültig ist, muss sie beim Notar oder beim Nachlassgericht erklärt werden Erbteilsübertragung: Sind mehrere Personen gemeinsam Erben geworden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der einzelne Miterbe kann ohne die anderen weder einen Nachlassgegenstand noch seinen Anteil daran zu Geld machen. Das Erbteil als Ganzes lässt sich jedoch verkaufen. Ein solcher Erbteilskauf muss in jedem Fall zwingend vom Notar beurkundet werden Nachlassinventar
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Erbrecht

Das Gesetz hat im Erbrecht dem Notar besondere Aufgaben zugewiesen. Sie können unsere fachkundige Beratung und Betreuung dabei insbesondere in Anspruch nehmen für: Erbschaftsteuersparende Vorsorge als Nachlassplanung Errichtung, Änderung oder Widerruf eines einseitigen Testaments oder einer gemeinsamen Erbregelung (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament) Gesetzliche Erbfolge Pflichtteil Erfüllung von Vermächtnissen, wenn Grundstücke/GmbH-Anteile betroffen sind Erbauseinandersetzungen Erbscheinanträge: Hat der Verstorbene ein gültiges eigenhändiges Testament verfasst, müssen die Erben in den meisten Fällen nachweisen, dass der Nachlass jetzt ihnen gehört. Um den dazu erforderlichen Erbschein zu bekommen, können Sie sich entweder an das Nachlassgericht oder an jeden Notar wenden. Ausschlagung einer Erbschaft: Manchmal übersteigen die Schulden des Verstorbenen den Wert der von ihm hinterlassenen Vermögensgegenstände. Das Gesetz lässt dem Erben dann nur wenig Zeit zur Entscheidung: Will er das Erbe nicht antreten, muss er es kurzfristig ausschlagen. Damit eine solche Erbausschlagung gültig ist, muss sie beim Notar oder beim Nachlassgericht erklärt werden Erbteilsübertragung: Sind mehrere Personen gemeinsam Erben geworden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der einzelne Miterbe kann ohne die anderen weder einen Nachlassgegenstand noch seinen Anteil daran zu Geld machen. Das Erbteil als Ganzes lässt sich jedoch verkaufen. Ein solcher Erbteilskauf muss in jedem Fall zwingend vom Notar beurkundet werden Nachlassinventar
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