Erbrecht
Das Gesetz hat im Erbrecht dem Notar besondere
Aufgaben zugewiesen.
Sie können unsere fachkundige Beratung und
Betreuung dabei insbesondere in Anspruch nehmen
für:
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Erbschaftsteuersparende Vorsorge als
Nachlassplanung
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Errichtung, Änderung oder Widerruf eines
einseitigen Testaments oder einer
gemeinsamen Erbregelung (Erbvertrag,
gemeinschaftliches Testament)
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Gesetzliche Erbfolge
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Pflichtteil
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Erfüllung von Vermächtnissen, wenn
Grundstücke/GmbH-Anteile betroffen sind
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Erbauseinandersetzungen
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Erbscheinanträge: Hat der Verstorbene ein
gültiges eigenhändiges Testament verfasst,
müssen die Erben in den meisten Fällen
nachweisen, dass der Nachlass jetzt ihnen
gehört. Um den dazu erforderlichen Erbschein
zu bekommen, können Sie sich entweder an
das Nachlassgericht oder an jeden Notar
wenden.
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Ausschlagung einer Erbschaft: Manchmal
übersteigen die Schulden des Verstorbenen den
Wert der von ihm hinterlassenen
Vermögensgegenstände. Das Gesetz lässt dem
Erben dann nur wenig Zeit zur Entscheidung:
Will er das Erbe nicht antreten, muss er es
kurzfristig ausschlagen. Damit eine solche
Erbausschlagung gültig ist, muss sie beim Notar
oder beim Nachlassgericht erklärt werden
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Erbteilsübertragung: Sind mehrere Personen
gemeinsam Erben geworden, bilden sie eine
Erbengemeinschaft. Der einzelne Miterbe kann
ohne die anderen weder einen
Nachlassgegenstand noch seinen Anteil daran
zu Geld machen. Das Erbteil als Ganzes lässt
sich jedoch verkaufen. Ein solcher Erbteilskauf
muss in jedem Fall zwingend vom Notar
beurkundet werden
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Nachlassinventar
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0