Was soll ich mitbringen?
Der
Notar
ist
verpflichtet,
sowohl
bei
Beurkundungen
als
auch
bei
Beglaubigungen
die
Personalien
der
Personen,
für
die
er
tätig
wird,
festzustellen.
Sie
müssen
deshalb
stets
einen
amtlichen
Lichtbildausweis
(Personalausweis,
Reisepass)
vorlegen.
Bei
Immobilienverträgen
benötigen
wir
darüber
hinaus
die
allgemeine
Steueridentifikationsnummer
und
bei
Erbregelungen
die Geburtsurkunde.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0