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Liebing & Giebel

Was soll ich mitbringen?

Der Notar ist verpflichtet, sowohl bei Beurkundungen als auch bei Beglaubigungen die Personalien der Personen, für die er tätig wird, festzustellen. Sie müssen deshalb stets einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) vorlegen. Bei Immobilienverträgen benötigen wir darüber hinaus die allgemeine Steueridentifikationsnummer und bei Erbregelungen die Geburtsurkunde.
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Was soll ich mitbringen?

Der Notar ist verpflichtet, sowohl bei Beurkundungen als auch bei Beglaubigungen die Personalien der Personen, für die er tätig wird, festzustellen. Sie müssen deshalb stets einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) vorlegen. Bei Immobilienverträgen benötigen wir darüber hinaus die allgemeine Steueridentifikationsnummer und bei Erbregelungen die Geburtsurkunde.
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