 
 
  
Was soll ich mitbringen?
  Der
  Notar
  ist
  verpflichtet,
  sowohl
  bei 
  Beurkundungen
  als
  auch
  bei
  Beglaubigungen
  die 
  Personalien
  der
  Personen,
  für
  die
  er
  tätig
  wird, 
  festzustellen.
  Sie
  müssen
  deshalb
  stets
  einen
  amtlichen 
  Lichtbildausweis
  (Personalausweis,
  Reisepass) 
  vorlegen.
  Bei
  Immobilienverträgen
  benötigen
  wir 
  darüber
  hinaus
  die
  allgemeine 
  Steueridentifikationsnummer
  und
  bei
  Erbregelungen 
  die Geburtsurkunde.
 
 
 
  
 
 
       Notare Lars Liebing & Malte Giebel
   Nördliche Ringstraße 11 
  91126 Schwabach  
  Tel. +49  09122 9288 - 0