Der Weg zur Urkunde
aufgezeigt am Beispiel eines
Grundstückskaufvertrages:
1.
Nach
oder
während
der
Verhandlungen
mit
Ihrem
Vertragspartner
teilen
Sie
uns
die
Bedingungen
mit,
auf
die
Sie
sich
geeinigt
haben.
Wir
weisen
auf
noch
zu
beachtende,
bzw.
zu
regelnde
Einzelheiten
und
mögliche
Probleme
hin
-
je
nach
Umfang
und
Schwierigkeit
auch
in
einem
persönlichen
Vorgespräch.
2.
Erstellen
des
Entwurfs
der
Urkunde
und
Übermittlung
an
alle
Beteiligten
zum
Zweck
der
Prüfung.
Dann
Vereinbarung
eines
Beurkundungstermins
(bei
Verträgen
zwischen
gewerbliche
Tätigen
und
Privatpersonen
ist
das
frühestens
14
Tage
nach
Aushändigung
des
Entwurfs).
3.
Die
Beurkundung
beim
Notar
ist
entscheidender
Moment
für
das
Zustandekommen
und
den
Inhalt
Ihres
Vertrages.
Hier
wird
durch
das
Verlesen
des
Vertragstextes
und
die
Erläuterungen
sichergestellt,
dass
die
von
Ihnen
gewünschten
Bestimmungen
wirksam und klar vertraglich festgehalten werden.
4.
Beginn
der
Vollzugstätigkeit
des
Notars
durch
Übersendung
der
Abschriften
der
Urkunde,
Vorlagen
beim
Grundbuchamt,
Anzeigen
an
Behörden.
5.
Abschließende
Mitteilung,
dass
durch
die
Umschreibung
im
Grundbuch
das
beurkundete
Rechtsgeschäft vollzogen wurde.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0