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Liebing & Giebel

Der Weg zur Urkunde

aufgezeigt am Beispiel eines Grundstückskaufvertrages: 1. Nach oder während der Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner teilen Sie uns die Bedingungen mit, auf die Sie sich geeinigt haben. Wir weisen auf noch zu beachtende, bzw. zu regelnde Einzelheiten und mögliche Probleme hin - je nach Umfang und Schwierigkeit auch in einem persönlichen Vorgespräch. 2. Erstellen des Entwurfs der Urkunde und Übermittlung an alle Beteiligten zum Zweck der Prüfung. Dann Vereinbarung eines Beurkundungstermins (bei Verträgen zwischen gewerbliche Tätigen und Privatpersonen ist das frühestens 14 Tage nach Aushändigung des Entwurfs). 3. Die Beurkundung beim Notar ist entscheidender Moment für das Zustandekommen und den Inhalt Ihres Vertrages. Hier wird durch das Verlesen des Vertragstextes und die Erläuterungen sichergestellt, dass die von Ihnen gewünschten Bestimmungen wirksam und klar vertraglich festgehalten werden. 4. Beginn der Vollzugstätigkeit des Notars durch Übersendung der Abschriften der Urkunde, Vorlagen beim Grundbuchamt, Anzeigen an Behörden. 5. Abschließende Mitteilung, dass durch die Umschreibung im Grundbuch das beurkundete Rechtsgeschäft vollzogen wurde.

Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Der Weg zur Urkunde

aufgezeigt am Beispiel eines Grundstückskaufvertrages: 1. Nach oder während der Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner teilen Sie uns die Bedingungen mit, auf die Sie sich geeinigt haben. Wir weisen auf noch zu beachtende, bzw. zu regelnde Einzelheiten und mögliche Probleme hin - je nach Umfang und Schwierigkeit auch in einem persönlichen Vorgespräch. 2. Erstellen des Entwurfs der Urkunde und Übermittlung an alle Beteiligten zum Zweck der Prüfung. Dann Vereinbarung eines Beurkundungstermins (bei Verträgen zwischen gewerbliche Tätigen und Privatpersonen ist das frühestens 14 Tage nach Aushändigung des Entwurfs). 3. Die Beurkundung beim Notar ist entscheidender Moment für das Zustandekommen und den Inhalt Ihres Vertrages. Hier wird durch das Verlesen des Vertragstextes und die Erläuterungen sichergestellt, dass die von Ihnen gewünschten Bestimmungen wirksam und klar vertraglich festgehalten werden. 4. Beginn der Vollzugstätigkeit des Notars durch Übersendung der Abschriften der Urkunde, Vorlagen beim Grundbuchamt, Anzeigen an Behörden. 5. Abschließende Mitteilung, dass durch die Umschreibung im Grundbuch das beurkundete Rechtsgeschäft vollzogen wurde.
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