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Liebing & Giebel

Was macht ein Notar?

Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften (z. B. bei Immobilien-/Grundstückskäufen und -verkäufen, Testamenten oder Eheverträgen). Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung als auch die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäfts (Anträge beim Grundbuchamt, Handelsregister-Anmeldungen usw.). Neben der Beurkundung von Verträgen oder anderen Rechtsgeschäften ist der Notar auch für die Beglaubigung von Unterschriften und die Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden zuständig. Der Notar ist unabhängig von Staat und Auftraggeber und zur Neutralität verpflichtet. Als unparteiischer Mittler trifft er keine Streitentscheidungen zwischen beteiligten Parteien. Notarielle Urkunden haben in allen Verfahrensordnungen - z.B. im Zivilprozess - einen besonderen Beweiswert. Ebenso wie der Rechtsanwalt unterliegt der Notar der Schweigepflicht. Das gilt auch für die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter. Ausbildung zum Notar Der Notar ist Volljurist. Nach dem zweiten Staatsexamen werden Juristen mit besonders gutem Prüfungsergebnis in einer mindestens dreijährigen notarspezifischen Ausbildung als Notarassessor/in auf die praktische Tätigkeit vorbereitet. Die Ernennung zum Notar folgt nach Abschluss dieser Spezialausbildung von der Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes auf eine neu geschaffene oder frei gewordene Notarstelle.
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Was macht ein Notar?

Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften (z. B. bei Immobilien-/Grundstückskäufen und -verkäufen, Testamenten oder Eheverträgen). Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung als auch die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäfts (Anträge beim Grundbuchamt, Handelsregister- Anmeldungen usw.). Neben der Beurkundung von Verträgen oder anderen Rechtsgeschäften ist der Notar auch für die Beglaubigung von Unterschriften und die Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden zuständig. Der Notar ist unabhängig von Staat und Auftraggeber und zur Neutralität verpflichtet. Als unparteiischer Mittler trifft er keine Streitentscheidungen zwischen beteiligten Parteien. Notarielle Urkunden haben in allen Verfahrensordnungen - z.B. im Zivilprozess - einen besonderen Beweiswert. Ebenso wie der Rechtsanwalt unterliegt der Notar der Schweigepflicht. Das gilt auch für die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter. Ausbildung zum Notar Der Notar ist Volljurist. Nach dem zweiten Staatsexamen werden Juristen mit besonders gutem Prüfungsergebnis in einer mindestens dreijährigen notarspezifischen Ausbildung als Notarassessor/in auf die praktische Tätigkeit vorbereitet. Die Ernennung zum Notar folgt nach Abschluss dieser Spezialausbildung von der Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes auf eine neu geschaffene oder frei gewordene Notarstelle.
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