Was macht ein Notar?
Der
Notar
betreut
seine
Mandanten
bei
schwierigen
und
folgenreichen
Rechtsgeschäften
(z.
B.
bei
Immobilien-/Grundstückskäufen
und
-verkäufen,
Testamenten
oder
Eheverträgen).
Die
Aufgaben
des
Notars
umfassen
dabei
sowohl
die
rechtliche
Beratung
und
die
Ausarbeitung
von
Verträgen
mit
anschließender
Beurkundung
als
auch
die
gesamte
praktische
Abwicklung
des
Rechtsgeschäfts
(Anträge
beim
Grundbuchamt,
Handelsregister-
Anmeldungen usw.).
Neben
der
Beurkundung
von
Verträgen
oder
anderen
Rechtsgeschäften
ist
der
Notar
auch
für
die
Beglaubigung
von
Unterschriften
und
die
Ausfertigung
beglaubigter
Abschriften
von
Urkunden
zuständig.
Der
Notar
ist
unabhängig
von
Staat
und
Auftraggeber
und
zur
Neutralität
verpflichtet.
Als
unparteiischer
Mittler
trifft
er
keine
Streitentscheidungen
zwischen
beteiligten
Parteien.
Notarielle
Urkunden
haben
in
allen
Verfahrensordnungen
-
z.B.
im
Zivilprozess
-
einen
besonderen
Beweiswert.
Ebenso
wie
der
Rechtsanwalt
unterliegt
der
Notar
der
Schweigepflicht.
Das
gilt
auch
für
die
bei
ihm
beschäftigten Mitarbeiter.
Ausbildung zum Notar
Der
Notar
ist
Volljurist.
Nach
dem
zweiten
Staatsexamen
werden
Juristen
mit
besonders
gutem
Prüfungsergebnis
in
einer
mindestens
dreijährigen
notarspezifischen
Ausbildung
als
Notarassessor/in
auf
die
praktische
Tätigkeit
vorbereitet.
Die
Ernennung
zum
Notar
folgt
nach
Abschluss
dieser
Spezialausbildung
von
der
Justizbehörde
des
jeweiligen
Bundeslandes
auf
eine
neu
geschaffene
oder
frei
gewordene
Notarstelle.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0