 
 
  
Wann gehe ich zum 
  Notar?
  Die
  Betreuung
  durch
  den
  Notar
  ist
  bei
  persönlich 
  oder
  wirtschaftlich
  folgenreichen
  Rechtsgeschäften 
  gesetzlich
  vorgeschrieben,
  z.
  B.
  bei 
  Immobiliengeschäften,
  Gesellschaftsverträgen
  von 
  Kapitalgesellschaften
  oder
  bei
  Ehe-
  und 
  Erbverträgen.
  Die
  notarielle
  Beurkundung
  wird
  aber 
  auch
  dann
  gewählt,
  wenn
  es
  das
  Gesetz
  nicht 
  vorschreibt,
  z.B.
  bei
  der
  Abfassung
  wichtiger 
  Verträge
  oder
  des
  Testaments,
  die
  einer 
  fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen.
  Der
  Notar
  berät
  und
  belehrt
  die
  Beteiligten
  und 
  übernimmt die Formulierung von Verträgen.
  Zu
  den
  Aufgaben
  des
  Notars
  gehören
  neben 
  Beurkundungen
  auch
  die
  Beglaubigungen
  von 
  Unterschriften.
  Bei
  der
  Beurkundung
  von
  Willenserklärungen
  muss 
  eine
  Niederschrift
  über
  die
  Verhandlung
  und
  die 
  Erklärungen
  der
  Beteiligten
  aufgenommen
  werden. 
  Allerdings
  wird
  nicht
  die
  gesamte
  Erörterung
  im 
  Gespräch
  mit
  dem
  Notar
  protokolliert,
  sondern
  nur 
  die
  endgültigen
  rechtsgeschäftlichen 
  Vereinbarungen
  der
  Vertragsbeteiligten.
  Für 
  Beurkundungen
  ist
  die
  schriftliche
  Vorbereitung
  und 
  die
  Vorprüfung
  der
  für
  sie
  maßgeblichen
  Tatsachen 
  erforderlich.
  Sie
  erfolgt
  daher
  nur
  auf
  Termin,
  es
  sei 
  denn, es handelt sich um einen besonderen Eilfall.
  Beglaubigungen
  unterscheiden
  sich
  von 
  Beurkundungen
  dadurch,
  dass
  der
  Notar
  lediglich 
  die
  Echtheit
  der
  Unterschrift
  des
  Unterschreibenden 
  oder
  eines
  Dokumentes
  beglaubigt.
  Er
  prüft
  die 
  Personalien
  desjenigen,
  der
  unterschreibt,
  bzw.
  die 
  Übereinstimmung
  der 
  Abschrift
  mit
  dem
  vorgelegten 
  Original.
  Auch
  für
  Beglaubigungen
  sollte
  in
  der 
  Regel vorher ein Termin vereinbart werden.
  Daneben
  ist
  der
  Notar
  für
  weitere 
  Rechtsangelegenheiten
  zuständig,
  z.B.
  die 
  Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen.
 
 
 
  
 
 
       Notare Lars Liebing & Malte Giebel
   Nördliche Ringstraße 11 
  91126 Schwabach  
  Tel. +49  09122 9288 - 0