Wann gehe ich zum
Notar?
Die
Betreuung
durch
den
Notar
ist
bei
persönlich
oder
wirtschaftlich
folgenreichen
Rechtsgeschäften
gesetzlich
vorgeschrieben,
z.
B.
bei
Immobiliengeschäften,
Gesellschaftsverträgen
von
Kapitalgesellschaften
oder
bei
Ehe-
und
Erbverträgen.
Die
notarielle
Beurkundung
wird
aber
auch
dann
gewählt,
wenn
es
das
Gesetz
nicht
vorschreibt,
z.B.
bei
der
Abfassung
wichtiger
Verträge
oder
des
Testaments,
die
einer
fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen.
Der
Notar
berät
und
belehrt
die
Beteiligten
und
übernimmt die Formulierung von Verträgen.
Zu
den
Aufgaben
des
Notars
gehören
neben
Beurkundungen
auch
die
Beglaubigungen
von
Unterschriften.
Bei
der
Beurkundung
von
Willenserklärungen
muss
eine
Niederschrift
über
die
Verhandlung
und
die
Erklärungen
der
Beteiligten
aufgenommen
werden.
Allerdings
wird
nicht
die
gesamte
Erörterung
im
Gespräch
mit
dem
Notar
protokolliert,
sondern
nur
die
endgültigen
rechtsgeschäftlichen
Vereinbarungen
der
Vertragsbeteiligten.
Für
Beurkundungen
ist
die
schriftliche
Vorbereitung
und
die
Vorprüfung
der
für
sie
maßgeblichen
Tatsachen
erforderlich.
Sie
erfolgt
daher
nur
auf
Termin,
es
sei
denn, es handelt sich um einen besonderen Eilfall.
Beglaubigungen
unterscheiden
sich
von
Beurkundungen
dadurch,
dass
der
Notar
lediglich
die
Echtheit
der
Unterschrift
des
Unterschreibenden
oder
eines
Dokumentes
beglaubigt.
Er
prüft
die
Personalien
desjenigen,
der
unterschreibt,
bzw.
die
Übereinstimmung
der
Abschrift
mit
dem
vorgelegten
Original.
Auch
für
Beglaubigungen
sollte
in
der
Regel vorher ein Termin vereinbart werden.
Daneben
ist
der
Notar
für
weitere
Rechtsangelegenheiten
zuständig,
z.B.
die
Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen.
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0