Immobilien- und
Grundstücksrecht
Im
beruflichen
Alltag
der
meisten
Notare
nimmt
das
Immobilienrecht
eine
zentrale
Rolle
ein,
da
der
Weg
in
das
Grundbuch
immer
über
den
Notar
führt,
gleich
ob
ein
Grundstück
ganz
übertragen
oder
nur
belastet
bzw.
eine
Belastung
wieder
gelöscht
wird.
Die
rechtlichen
Verhältnisse
an
einem
Grundstück
sind
im
Grundbuch
verzeichnet
sind
-
einem
Register,
das
von
den
Grundbuchämtern
(Abteilungen der Amtsgerichte) geführt wird.
Eintragungen
im
Grundbuch
werden
nur
aufgrund
einer
"Öffentlichen
Urkunde"
vorgenommen.
Diese
Urkunde
als
Eintragungsgrundlage
wird
vom
Notar
erstellt,
wie
vor
allem
Kaufverträge
und
andere
Veräußerungsgeschäfte
(z.B.
Schenkungen
in
der
Familie),
mit
denen
das
Eigentum
an
Grundstücken,
Eigentumswohnungen
oder
an
Erbbaurechten
auf
andere übertragen wird.
In
diesen
Urkunden
wird
eine
Belastung
einer
Immobilie
bewilligt.
Besonders
wichtig
sind
dabei
die
Grundschulden,
mit
denen
ein
bei
einer
Bank
aufgenommenes
Darlehen
im
Grundbuch
gesichert
werden soll.
Wir beraten Sie auf diesem Gebiet und sind
insbesondere tätig bei:
•
An- und Verkauf von Immobilien (Wohnung oder
Haus)
•
Kauf, Verkauf, Belastung von bebauten und
unbebauten Grundstücken, Wohnungseigentum
und Erbbaurechten
•
Bauträger-Kaufverträgen
•
Aufteilung eines Objektes in
Wohnungseigentum
•
Bestellung, Änderung und Aufhebung von
Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypotheken
und
andere Grundstücksrechte)
•
Immobilienschenkung / vorweggenommene
Erbfolge
Notare Lars Liebing & Malte Giebel
Nördliche Ringstraße 11
91126 Schwabach
Tel. +49 09122 9288 - 0